Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Dülmen e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Dülmen e.V. findest du hier .
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Lehrgangsleiter nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen.
Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.